Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer als selbstständiger Unternehmer auftritt, obwohl die Tätigkeit in Form eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erbracht wird.
Die Vorteile des Arbeitgebers bestehen darin, dass die "normalen" Arbeitnehmerrechte wie bspw. der Kündigungsschutz nicht gelten. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine Sozialabgaben geleistet werden müssen.
Eine soziale Absicherung für den Scheinselbstständigen/ Selbstständigen besteht folglich nicht. Allerdings erhöht der Selbstständige seine Attraktivität für den Arbeitsmarkt, durch die geringen Kosten für den Auftraggeber.
Schlussendlich muss festgehalten werden, dass Scheinselbstständigkeit, wenn sie denn bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, meist erhebliche Nachzahlungen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zur Folge hat.
Gerne Prüfe ich, ob Sie beruhigt der nächsten Betriebsprüfung entgegensehen können, oder ob eine Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses nötig ist.