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Kosten

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 Absatz 1 Bundesrechtsanwaltsordnung). Für seine Tätigkeit erhält er seine Vergütung.

Die Kosten für eine rechtliche Beratung und Vertretung richten sich grundsätzlich nach dem sog. Gegenstandswert (§ 49 b Absatz 5 RVG). Die genaue Höhe ergibt sich dann aus dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). In unserem ersten Gespräch werde ich Sie über die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren.



Vergütungsvereinbarung
Sie haben aber auch im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit eine sog. Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Hier ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung. Entweder wird auf Stundenbasis oder pauschal abgerechnet. Wenn Sie Interesse an einer Vergütungsvereinbarung haben, so sprechen Sie mich doch bitte an.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Besonderheiten können sich ergeben, wenn Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben. Eine Informationsbroschüre zu dem Thema finden Sie hier. Sofern Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag zu unserem Gespräch mit. Gleiches gilt für die Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.
Erläuterungen zu den Formularen in Englisch finden Sie hier
Erläuterungen zu den Formularen in Türkisch finden Sie hier
Erläuterungen zu den Formularen in Serbo-Kroatisch finden Sie hier

Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt diese u. U. die Kosten. Obwohl es eine gesonderte Angelegenheit ist, welche eigentlich gesondert zu vergüten wäre, wird die Deckungszusage durch mein Büro eingeholt, wenn Sie es wünschen.
Interessantes zum Thema Rechtsschutzversicherungen gibt es hier

Weitere Informationen erhalten Sie in einem Informationsblatt der Bundesrechtsanwaltskammer.

 
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