Unter Schwarzarbeit, die seit dem 23.07.2004 in einem eigenen Gesetz, dem SchwarzArbG, geregelt ist, wird eine Vielzahl von Verstößen gegen Steuer-, Sozialversicherungsrecht oder Auflagen an eine Tätigkeit verstanden. Eine Legaldefinition (= Definition vom Gesetzgeber im Gesetz) ist in §1 Abs. 2 SchwarzArbG zu finden.