Die Leiharbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung, war bis 1971 in Deutschland verboten.
Doch seit der immer weiter fortschreitenden Globalisierung und der damit verbundenen Rationalisierung der Arbeitsmärkte weltweit, sind neue Ansätze und Ideen für das Ziel der Vollbeschäftigung gefragt.
Bei den Fragen welche Rechte Sie als Leiharbeiter genießen und wie Sie Leiharbeiter optimal in Ihrem Betrieb einsetzen berate ich Sie gerne.