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Geringfügige Beschäftigung

Die geringfügigen Beschäftigungen, auch 400-Euro- oder Minijob genannt, stellen seit der Neuregelung im April 2003 eine echte Alternative für Arbeitgeber dar. Die geringen pauschalen Abgaben des Arbeitgebers erhöhen die Attraktivität und sind somit als Einstellungsanreiz gedacht.

Eine geringfügige Beschäftigung kann aufgrund des Arbeitslohnes (Entgeltgeringfügigkeit), der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (Zeitgeringfügigkeit) oder der Beschäftigung in einem privaten Haushalt (Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten) bestehen.

Vielfach wird vergessen, dass ein geringfügig Beschäftigter ebenfalls Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.

In diesem Zusammenhang berate ich Sie gerne bei der Einstellung eines geringfügig Beschäftigten, oder bei der Analyse Ihres Beschäftigungsverhältnisses.

 
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